Förderanträge – Wer kann gefördert werden?

Niemand wird es müde, sich helfen zu lassen. Helfen aber ist eine Handlung der Natur. Werde daher nicht müde, dir helfen zu lassen, indem du anderen hilfst.

Marcus Aurelius Antonius, röm. Kaiser und Philosoph (161 – 180)

Förderanträge sind entweder schriftlich über die unten angegebene Adresse, oder über unser Antragsformular per Mail an den Vorstand der Stiftung zu richten.

Werner-Ehrich-Stiftung
Uhrlaubstr. 3
31582 Nienburg/W.

Der Förderantrag sollte folgenden Inhalt haben:

  • eine Projektbeschreibung
  • Namen und Anschriften der Initiatoren
  • Bei Förderung von Jugendlichen eine Liste mit Alter der zu fördernden Personen
  • Darstellung der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Darstellung der Gesamtfinanzierung des Projektes

Zu beachten ist insbesondere:

  • Stiftungsaufgabe ist die Förderung im Landkreis Nienburg
  • Jugendliche im Sinne der Satzung sind solche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.